ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

    1. Geltung und Begriff 
      Ich führe One-on-One Executive Trainings oder Coachings durch, oder Briefings für Geschäftsleitungen und andere Boards, oder Briefings von Redenschreibern von Vorständen und Spitzenpolitikern, zudem Vorträge; alles ausschließlich gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    2. Charakter
      Es handelt sich um eine Dienstleistungstätigkeit; es kommt ein Dienstvertrag zustande. Coachings oder Trainings schulden per definitionem kein Werk, weil der Effekt immer von Bedingungen und Fähigkeiten der Klienten/Klientinnen abhängt. Der Dienstvertag wird wirksam durch Angebot (Angebots-pdf oder e-mail) und dessen Annahme (E-Mail).
    3. Honorar und Zahlungsbedingungen
      Das On-on-One-Honorar beträgt ab dem 15. Mai 2022 € 4.383,00 für Non-Executive-Tage (Redenschreiber, Communications, Non-Executive Personen) und Executive (Vorstände, Bundesminister): € 6.732.– plus Kompensation bei Boards und Leadership Teams. Non-Executive-Gruppen ab vier: analog Seminaranbieter; bei höherer Teilnehmerzahl wird die Teilnehmer-Fee situativ behandelt (Skalierung). Inhaltliche Vorbereitung, falls ausgeführt: ab 611,00 € bis zu einem Tagesssatz je nach Komplexität. Alles zzgl. Mehrwertsteuer sowie ggf. Spesen: KFZ 0,58 ct./km, Eco-Flug, Taxi, Eco-Hotel am Vorabend. Für Tür-zu-Tür-Reisezeiten jenseits eines halben Arbeitstages (4 Std.) gilt deren Vergütung als zusätzlich vereinbart: bei Zeitaufwand mit Übernachtungsnotwendigkeit wird deshalb bis zu 0,5 Tagesfee berechnet. Evtl. Räume, Verpflegung und Kameratechnik sind nicht enthalten. Zahlungsziel: 14 Tage, spätestens drei Tage vor Beginn, wie bei Trainings- und Seminaranbietern üblich. Sollten Rechnungen über externe Dienstleister abgewickelt werden, wird der Aufwand mit der o. a. Vorbereitungseinheit vergütet. Kommt der Klient in Verzug, so gelten Verzugszinsen von 3% über dem Basiszinssatz als vereinbart. Keynotes: 6.000,00 €. – über diverse Redneragenturen oder über diese Website.
    4. Stornobedingungen
      Sollten die vereinbarten Leistungen, gleich aus welchem Grund, storniert bzw. verschoben werden, gelten die branchenüblichen No-show-fee-Fristen – bezogen auf das Angebot incl. evtl. geleisteter Auslagen:
ZeitraumStornosatz
bis 20 Tage oder länger vorher (Storno)0 %
bis 15 – 19 Tage vorher (Storno oder Verschiebung)25 %
bis 10 – 14 Tage vorher (Storno oder Verschiebung)50 %
ab 10 Tage vorher (Storno oder Verschiebung)100 %

Es steht anheim, andere Personen des Unternehmens zu entsenden. Absagen meinerseits darf es nur aus existenziellen Gründen geben (Krankheit, Unfall, staatliche Anordnungen, Gerichtstermine o.ä.).

  • Haftungen 
    Im Falle einer Absage ist meine Haftung auf das Honorar begrenzt. Sollte während oder durch eines Executive Coachings oder Briefings oder Vortrages ein Schaden entstehen, hafte ich ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, bis zur Höhe des jeweiligen Honorars.
  • Vertraulichkeit
    Ich verpflichte mich, über alle bekannt gewordenen Angelegenheiten – in üblichem Umgang auch nach der Beendigung des Vertrages – Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichte ich mich, die zum Zwecke der Tätigkeit überlassenen Unterlagen nach Zusammenarbeit zu vernichten. Etwaige Videos werden ausnahmslos nach allen Executive Coachings oder Briefings gelöscht.
  • Diskretion
    Ich werde niemals Unternehmen oder gar Personen als Referenz heranziehen; ich gebe seit 1996 keinerlei Referenzen heraus.
  • Rechte
    Das Urheberrecht an den Methoden liegt bei mir, das gemeinsam erarbeiteter Rede- und Antwort-Inhalte bei den Klienten, mit Ausnahme der Trainings-Videos, die ausnahmslos gelöscht werden. Evtl. Handouts und deren Inhalte – nicht Hand-Zeichnungen oder Flipcharts – dürfen – auch modifiziert – beliebig verwendet werden, erlaubt mit Quellenangabe: „Stefan Wachtel, „Executive Modus“, München 2016 ff., Stefan Wachtel, „Das Zielsatz Prinzip“, Frankfurt 2020ff.“
  • Gerichtsstand
    Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlich Frankfurt am Main.